Dreifach christlich. Einfach menschlich – Vom 10.4. bis 31.5.2017 ist Sozialwahl. Die drei christlichen Sozialverbände KAB - Kath. Arbeitnehmer-Bewegung, Kolpingwerk und der Bundesverband Evang. Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) kandidieren gemeinsam als Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen, ACA.

Vom 10.4. bis 31.5.2017 ist Sozialwahl – Deutschlands drittgrößte Wahl nach den Europawahlen und den Wahlen zum Bundestag.
Rund 50 Millionen Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflege-, Renten- und Unfallversicherung wählen ihre Vertreter/-innen in die Parlamente der Sozialversicherungsträger. Sechs Jahre lang bestimmen sie dort in der Selbstverwaltung – politisch unabhängig und ehrenamtlich – im Sinne der Versicherten bei allen wichtigen Entscheidungen mit. Beispielsweise wenn es darum geht, Ihre Versicherungsbeiträge wirtschaftlich einzusetzen. Nachdem zum Teil sogenannte Friedenswahlen vereinbart werden konnten, finden im nächsten Schritt die  Urwahlen unter den Mitgliedern der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei der DAK und Technikerkrankenkasse TK statt. 

Dazu kandidieren die drei christlichen Sozialverbände (KAB - Kath. Arbeitnehmer-Bewegung, Kolpingwerk und der Bundesverband Evang. Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) gemeinsam als Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen, ACA. Die Kandidatinnen und Kandidaten verfolgen das Anliegen, christliche Werte in die Entscheidungen der Sozialversicherungsträger einzubringen. Sie treten ein für die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken und der Leistungsstärkeren mit den Leistungsschwächeren.

Die ACA kandidiert auf folgenden Listen: 

  • Deutschen Rentenversicherung Bund: Liste 4
  • DAK: Liste 6
  • Technikerkrankenkasse TK: Liste 6

Die Sozialwahl ist eine Briefwahl. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle gesetzlich Versicherten, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mitte April wurden die Wahlunterlagen verschickt: der Stimmzettel mit einem roten, fertig adressierten und frankierten Rückumschlag. Am besten gleich ausfüllen und bis spätestens 26. Mai 2017 in den Briefkasten werfen!

Beteiligen Sie sich bitte an der Wahl und informieren Sie Freunde, Bekannte und Familienangehörige darüber.
Viele Informationen und das Wahlprogramm gibt es im Internet auf www.aca-online.de oder in den Geschäftsstellen der Verbände.

Dreifach christlich. Einfach menschlich.

ACA zur Rente

Wir, die drei großen christlichen Verbände KAB, Kolpingwerk und BVEA, stehen in der sozialen Selbstverwaltung für die Grundsätze christlicher Sozialethik. Auf Bundes- wie auf Landesebene engagieren wir uns als Versichertenvertreter/-innen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung für die Einhaltung von Menschenwürde, sozialer Gerechtigkeit, Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung. Wir unterstützen auch Sie vor Ort bei allen Angelegenheiten in der Rentenversicherung.

Wir setzen uns ein für
  • eine Rente, die die Lebensleistung der Menschen im Alter widerspiegelt
  • eine Sockelrente, die zur Existenzsicherung beiträgt und Altersarmut verhindert
  • eine bessere Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten in der Rentenversicherung
  • Pflegepersonen im Rentenalter
  • den Ausbau der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung
Wir engagieren uns in der Selbstverwaltung dafür,
  • die Rehabilitationseinrichtungen der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten, zu stärken, zu vernetzen und die Reha-Angebote auszubauen
  • Qualifizierungsmaßnahmen zur Prävention und Wiedereingliederung ins Erwerbsleben weiterzuentwickeln und zu vernetzen.

Als Versichertenvertreter in der Deutschen Rentenversicherung Bund setzen wir uns für den Ausbau der solidarischen und umlagefinanzierten Rente als starke erste Säule der Alterssicherung und mehr Kompetenzen der Selbstverwaltung ein.
Geben Sie uns Ihre Stimme – für eine gute Rente, die Freiräume eröffnet und Altersarmut verhindert, gerade von Frauen!

Die ACA kandidiert bei der Deutschen Rentenversicherung Bund auf Liste 4 

ACA zur Krankenversicherung

Zur Wahl in den Verwaltungsrat einer gesetzlichen Krankenkasse stehen Listen mit Kandidartinnen und Kandidaten, die bei der jeweiligen Krankenkasse versichert sind.
Die Versicherten wählen Ihre Kandidatinnen und Kandidaten anhand von Listen. Die Wahlunterlagen werden von der jeweiligen Krankenversicherung an jeden stimmberechtigten Versicherten verschickt. Ihre schriftliche Wahlentscheidung muss bis 31.05.2017 der jeweiligen Krankenversicherung vorliegen. Der Rückversand ist portofrei.

Aufgaben des Verwaltungsrates:
Die gewählten ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter haben im Verwaltungsrat die Aufgabe den hauptamtlichen Vorstand zu wählen und zu kontollieren. Außerdem stellt der Verwaltungsrat den Haushaltsplan auf und sorgt dafür das die Beitragszahlungen im Sinne der Versicherten verwendet werden. Darüber hinaus regelt der Verwaltungsrat die Anstellungsbedingungen der Vorstände, nimmt die Jahresrechnung ab und entlastet den Vorstand. Sie verabschieden sozial- und gesundheitspolitische Beschlüsse und in Widerspruchsausschüssen werden sie immer dann aktiv, wenn Versicherte mit einem Bescheid der Krankenkasse nicht einverstanden sind.

Dreifach christlich. Einfach menschlich.
Die drei großen christlichen Verbände KAB, Kolpingwerk und BVEA setzen sich im Verwaltungsrat dafür ein:
  • dass Prävention, Krankenbehandlung, Reha und Pflege besser vernetzt werden.
  • dass das Fehlverhalten im Gesundheitswesen bekämpft wird
  • die Qualität, Effektivität und Effizienz in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung zu steigern
  • Entwicklungen geeigneter Versorgungsmodelle um Gesundheit und Selbstmangement im Alter zu stützen
  • ein neues Bewertungssystem und ein unangemeldetes Kontrollsystem für Pflegeeinrichtungen einzuführen
  • regionale, trägerübergreifende und unabhägige Beratungsstellen im Pflegebereich zu schaffen.

Die ACA kandidiert bei der DAK auf Liste 6 und bei der Technikerkrankenkasse TK auf Liste 6.