Aktiv in der Sozialen Selbstverwaltung – Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat Klaus Köhler zum 01.02.2018 zum ehrenamtlichen Arbeitsrichter berufen. Zukünftig vertritt Köhler die Arbeitnehmerseite am 6. Senat. Unter anderem werden am 6. Senat Urteilsverfahren zur Auslegung von Tarifverträgen und Dienstordnungen des öffentlichen Dienstes sowie Tarifverträgen und Arbeitsrechtsregelungen von Religionsgemeinschaften behandelt.

Klaus Köhler ist Diözesansekretär bei der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in Würzburg und Arbeitsrechtsexperte. Er berät KAB-Mitglieder bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen und schult Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertreter bei Fragen der innerbetrieblichen Mitbestimmung. Bis Januar 2018 war Köhler fünf Jahre ehrenamtlicher Arbeitsrichter der Arbeitnehmerseite am Arbeitsgericht Würzburg, Außenstelle Aschaffenburg.

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) ist Teil der „Sozialen Selbstverwaltung“. Sie vertritt die Anliegen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Gerichten, in Berufsgenossenschaften, in Verwaltungsräten von Krankenkassen und in der Deutschen Rentenversicherung.