Die KAB ist mit dem Vorschlag der Mindestlohnkommission nicht zufrieden. Deshalb fordern wir in einer Onlinepetition auf www.kab.de die Anhebung des Mindestlohns auf 13,69 Euro.

 Egal ob Fleischindustrie, Landwirtschaft oder in der Post- und Paketzustellung: in vielen Branchen stellt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro die tatsächliche Lohnuntergrenze dar. Der Erfolg der Einführung im Jahr 2015 täuscht aber darüber hinweg, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die lebenslang nicht mehr als den Mindestlohn erhalten, in Zukunft unter Altersarmut leiden werden. So ergibt sich bei 45 Beitragsjahren mit derzeitigen Mindestlohn von 9,35 Euro eine Nettorente von 627,- Euro. Nach 45 Beitragsjahren zum Mindestlohn von 10,45 Euro beträgt die Nettorente 701 Euro. „Diese Rente reicht nicht, um den Lebensabend zu finanzieren und macht Rentnerinnen und Rentner zu Bittstellern“, erklärt die Vorsitzende des KAB-Diözesanverbandes, Hiltrud Altenhöfer.

„Die KAB hat sich in allen Überlegungen zum Mindestlohn für einen höheren Betrag stark gemacht.“, erklärt der Vorsitzende des KAB-Diözesanverbandes, Harald Mantel. „Zwar war die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 grundsätzlich ein großer Erfolg für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, jedoch war der Mindestlohn mit Blick auf eine auskömmliche Rente immer zu niedrig“, so Mantel weiter.

Mit der Online-Petition unter www.kab.de/mindestlohn-petition macht sich die KAB für einen armutsfesten gesetzlichen Mindestlohn stark. Grundlage für die Forderung des Mindestlohns von 13,69 Euro ist die Orientierung am Durchschnittseinkommen. Auf der Basis vorliegender Zahlen durch das Statistische Bundesamt soll der Mindestlohn mindestens 60 % des Durchschnittslohns betragen. Als letzte Basis liegt der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst 2017 bei 3.771 Euro. Die KAB forderte auf diesem Hintergrund einen gesetzlichen Mindestlohn von 13,69 Euro.