Volksbegehren “Nein zu CETA!” in Bayern: – Die Organisationen Bund Naturschutz, Campact, Katholische Arbeitnehmerbewegung, Mehr Demokratie und Umweltinstitut München haben zusammen mit einer Reihe lokaler Bündnisse beim Staatsministerium des Innern den Zulassungsantrag des bayerischen Volksbegehrens gegen das Handelsabkommen CETA eingereicht.

München, 14. Oktober 2016. Die Organisationen Bund Naturschutz, Campact, Katholische Arbeitnehmerbewegung, Mehr Demokratie und Umweltinstitut München haben heute zusammen mit einer Reihe lokaler Bündnisse beim Staatsministerium des Innern den Zulassungsantrag des bayerischen Volksbegehrens gegen das Handelsabkommen CETA eingereicht. Mehr als 50.000 Menschen hatten schon am ersten Tag den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Nein zu CETA!“ unterschrieben. Insgesamt waren es am Ende der Sammlung 85.146 gültige Unterschriften. Verteilt auf 96 Kartons wurden diese am Vormittag vor das Innenministerium gebracht.

“Noch nie wurden so viele Stimmen bereits am ersten Tag gesammelt. Das zeigt uns, dass das Thema viele Menschen bewegt und bestätigt die Unterstützung, die wir bei uns in Unterfranken, aber auch in ganz Bayern erhalten haben.”, so KAB Diözesanvorsitzender Harald Mantel.
Schon bei 25.000 gültigen Stimmen hätte sich das Innenministerium mit dem Zulassungsantrag befassen müssen. Ziel des Volksbegehrens ist es, die Bayerische Staatsregierung per Volksentscheid zur Ablehnung des Freihandelsabkommens mit Kanada im Bundesrat zu verpflichten. Das Innenministerium hat nun sechs Wochen Zeit, über die Zulässigkeit zu entscheiden. Wird der Antrag zum Volksbegehren für zulässig erklärt, kommt es zu einem Volksbegehren. Ansonsten landet der Fall zur Prüfung vor dem Bayerischen Landesverfassungsgericht.

Rückenwind versprechen sich die Organisatoren zudem von der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Eilanträgen in Sachen “CETA”. Zwar wurden die Anträge abgelehnt, jedoch mit einigen wichtigen Auflagen an die Bundesregierung verknüpft. So muss diese unter anderem sicherstellen, die vorläufige Anwendung auch einseitig beenden zu können. “Das stärkt uns natürlich den Rücken. Somit können wir - auch trotz der vorläufigen Anwendung - CETA spätestens auf Ebene des Bundesrats stoppen. Und das wollen und werden wir mit einem Volksbegehren in Bayern in die Wege leiten”, so KAB-Landesvorsitzende Erna-Kathrein Groll.

Kontaktperson der KAB auf Landesebene:

Peter Ziegler
Katholische Arbeitnehmer Bewegung
Diözesansekretär Augsburg
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0160/ 978 525 88