Dieter Wagner über sein Engagement in der AOK Bayern
Bis zum 31. Mai 2023 findet die Sozialwahl statt. Was geschieht eigentlich in den Selbstverwaltungsgremien der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder der Rentenversicherung? Hier berichtet KAB-Vertreter Dieter Wagner von seinem Ehrenamt bei der AOK Bayern
Dieter Wagner über sein Engagement in der Selbstverwaltung der AOK Bayern
„Bei unserer Arbeit geht es auch um die Menschenwürde. Dass zum Beispiel Menschen gut gepflegt werden und dass flächendeckend eine gute medizinische Versorgung vorhanden ist“, betont Dieter Wagner. Der 72-Jährige engagiert sich seit bereits seit 1976 in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen. Seit die Allgemeinen Ortskrankenkassen 1995 zusammengefasst wurden mit dem Ziel, gemeinschaftlich aufzutreten und einen einheitlichen Beitragssatz anbieten, gehört er dem Verwaltungsrat der AOK Bayern an. Außerdem ist Mitglied des Vorstandsausschusses, des Widerspruchsausschusses und Vorsitzender des Innenausschusses der AOK Bayern. „In diesem Ausschuss geht es zum Beispiel um Immobilien-Management, Personalfragen und Finanzen“, erklärt er. Dieter Wagner war bis 2021 insgesamt 31 Jahre lang auch Vorsitzender der ACA, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen, zu der neben der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung und Kolping auch die Evangelische Arbeitnehmerschaft gehören.
Alle diese Aufgaben waren zeitintensive Ehrenämter. „Aber ich habe dabei viel gelernt und konnte auch einiges bewegen. Deshalb bin ich im Rückblick sehr zufrieden“, sagt Dieter Wagner. Zum Beispiel war es ihm immer wichtig, dass eine gute ärztliche Grundversorgung auch in ländlichen Regionen gewährleistet bleibt. Die Erreichbarkeit von AOK-Geschäftsstellen in jedem Landkreis hält er für wesentlich. „Wenn jemand ein Problem hat, soll er das im persönlichen Gespräch klären können und nicht in einer telefonischen Warteschleife hängenbleiben, wie es sonst oft bei anderen Organisationen der Fall ist“, hebt Wagner hervor. Aber auch ganz konkrete Erfolge kann der Verwaltungsrat verbuchen: So war die AOK Bayern beispielsweise die erste gesetzliche Krankenkasse mit einer Beschwerdestelle bei ärztlichen Behandlungsfehlern.
Prävention und Teilhabe
Dieter Wagner engagierte sich auch dafür, dass die Prävention stärker in den Fokus geriet und entsprechende Maßnahmen von der AOK bezuschusst werden. Ob es um ein Beratungsangebot für übergewichtige Kinder geht oder um Selbsthilfegruppen etwa bei Rheuma oder bei Lungenerkrankungen – die AOK fördert diese präventiven Maßnahmen. Durch die Zertifizierung der Kursanbieter ist gewährleistet, dass die Qualität des jeweiligen Angebots stimmt. Dadurch erhalten die Versicherten eine gute Unterstützung beim Gesundbleiben oder -werden.
Auch das Recht der Versicherten auf Widerspruch hält Wagner für wichtig. „Jeder gesetzlich Versicherte muss das Recht haben, einer Entscheidung der Krankenkasse zu widersprechen“, betont Wagner. Da geht es zum Beispiel um medizinische Hilfsmittel, die nicht finanziert werden. Dieter Wagner freut sich im Rückblick, dass einmal einem Jugendlichen geholfen werden konnte, der schwerhörig war. Mit den Hörgeräten, die ihm finanziert wurden, konnte er in der Schule zwar den Lehrer gut verstehen, aber nicht mit seinen Klassenkameraden kommunizieren.
„Da geht es doch um Teilhabe! Wenn er die anderen nicht versteht, bleibt er isoliert“, weiß Dieter Wagner. Der Widerspruchsausschuss gab dem Jugendlichen recht und so erhielt er höherwertige Hörgeräte, mit denen er nun alle verstehen konnte. Solche Erlebnisse gehören für das langjährige KAB-Mitglied Dieter Wagner zu den Höhepunkten seines Engagements in der Selbstverwaltung der Krankenkasse. „Wir sind die ‚Anwälte‘ der Versicherten und ihrer Beiträge“, betont er. Bei der nächsten Wahlperiode tritt Dieter Wagner nicht mehr an. „Mit 72 muss einmal Schluss sein“, lächelt er. „Aber ich möchte alle, die eine Wahlbenachrichtigung erhalten, dazu motivieren, dass sie auch von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.“ Die Gremien der AOK Bayern werden zwar in einer so genannten Friedenswahl besetzt, aber viele andere gesetzliche Krankenkassen und Teile der Rentenversicherung verschicken Wahlbenachrichtigungen. „Sorgt dafür, dass ihr gute Vertreterinnen und Vertreter habt, die in eurem Sinne entscheiden“, ruft Dieter Wagner auf.
Über die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA):
Die ACA setzt sich für eine solidarische und sozial gerechte Gestaltung der Sozialversicherung ein. Gemeinsam treten ihre Mitgliedsverbände – die Katholische Arbeitnehmerbewegung, das Kolpingwerk und der Bundesverband evangelischer Arbeitnehmerorganisationen – bei den Sozialwahlen 2023 an. Aktuell ist die ACA mit mehreren hundert Mandatsträger*innen in über 30 Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträgern auf Bundesebene und in den Bundesländern aktiv. Damit ist sie nach den Gewerkschaften deutschlandweit der zweitgrößte Akteur im Bereich der Sozialwahlen. Von April bis Mai 2023 treten die drei Verbände bei der Sozialwahl an. Sie stellen Mitglieder des Verwaltungsrates der AOK, der BARMER Ersatzkasse, der DAK-Gesundheit und Mitglieder der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern.