Konflikt- und Mobbingberatung
der Betriebsseelsorge, Bistum Würzburg
Alle Geschlechter sind davon betroffen.
Bei Konflikten oder Mobbingerfahrungen am Arbeitsplatz bieten wir die Möglichkeit, im persönlichen Gespräch mit einer:m fachkundigen Konflikt- und Mobbingberater:in, die eigene Situation zu reflektieren und Ansatzpunkte für das weitere Vorgehen zu finden.
Gemeinsam erarbeiten wir mögliche Wege aus der Konflikt-/Mobbingsituation.
Bei der Beratung ist Verschwiegenheit selbstverständlich.
Sie ist kostenfrei.
Kontakt:
E-Mail:
Aschaffenburg:
Tel. 06021 392 142
Schweinfurt:
Tel. 09721 7025 14
Was ist Mobbing
Mobbing ist Psychoterror am Arbeitsplatz
Mobbing bedeutet, dass eine Person über einen längeren Zeitraum (ca. ein halbes Jahr), regelmäßig und systematisch attackiert und schikaniert wird. Die angegriffene Person gerät in die Unterlegenheit und wird am Arbeitsplatz ausgegrenzt, an den Rand der Arbeitsgemeinschaft gedrängt oder aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt.
Anzeichen sind:
- Gerüchte werden verbreitet
- KollegInnen werden isoliert
- Die Arbeit wird sabotiert
- Leistungen und Fähigkeiten werden abqualifiziert
- Privatsphäre und Persönlichkeit werden verletzt
- Die Gesundheit wird geschädigt
Wer solche Alarmsignale übersieht oder ignoriert, hat kaum eine Chance, den verhängnisvollen Prozess des Mobbing zu bremsen. Das Beratungsangebot der Konflikt- und Mobbingberatung unterstützt und begleitet Menschen, denen am Arbeitsplatz übel mitgespielt wird. Die Betriebsseelsorge engagiert sich für ein faires Miteinander im Betrieb.
Was ist kein Mobbing?
- Eine einmalige Unverschämtheit
- Ein cholerischer Chef, der immer wieder mal einen anderen Mitarbeiter zum Sündenbock macht.
- Ein generell schlechtes Abteilungs- oder Betriebsklima
Was ist in einer akuten Situation zu tun?
Sie haben morgen ein Gespräch mit Ihrem Chef.
Man präsentiert Ihnen eine Abmahnung und drängt Sie diese zu unterschreiben.
a) Sollte der Satz: „Ich habe die Abmahnung gelesen und nehme sie zur Kenntnis.“ unter der Abmahnung stehen, dann können Sie unterschreiben.
b) Sollte der Satz: „Ich erkläre mich mit der Abmahnung einverstanden.“ unter der Abmahnung stehen, dann sollten Sie auf keinen Fall unterschreiben.
Man präsentiert Ihnen einen Auflösungsvertrag, eine Änderungskündigung, ein Versetzungsgesuch, etc. und drängt Sie dies zu unterschreiben. Unterschreiben Sie auf keinen Fall!! Nehmen Sie das Schriftstück mit und holen Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt, bei der Gewerkschaft oder bei der Rechtsberatung der KAB.
Tipps für die Gesprächsführung
- Versuchen Sie sachlich zu bleiben.
- Wenn Sie einen Vorwurf das erste Mal hören, dann sagen Sie dies auch. Wenn Sie keine Gegenargumente in diesem Moment haben, sagen Sie: „Da kann ich im Moment keine Stellung beziehen, denn ich höre diesen Vorwurf das erste Mal.
- Wenn Sie Ihrerseits Vorwürfe vorbringen, dann sollten Sie dies auch in irgend einer Form beweisen können.
- Vermeiden Sie den Begriff Mobbing und sprechen Sie lieber von einem schweren Arbeitsplatzkonflikt. Begründung: Chefs reagieren auf den Begriff Mobbing oft wie ein Stier auf ein rotes Tuch.
- Sollten Sie das Gespräch von sich aus gesucht haben, dann sprechen Sie nur einen oder zwei konkrete Sachverhalte an. Ansonsten besteht die Gefahr, dass zu viel auf den Tisch kommt, der Vorgesetzte mit der Menge der Probleme überfordert ist und am Schluss gar kein klares Ergebnis rauskommt.
Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen
Sie haben das Gefühl: „Ich kann da morgen nicht mehr hin, ich packe das nicht!“ Dann gehen Sie zu Ihrem Hausarzt, der Sie kennt und lassen sich "krank schreiben" oder - korrekt ausgedrückt, weil es das besser trifft - sich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Rufen Sie rechtzeitig vor Dienstbeginn bei Ihrem Arbeitgeber an und melden sich arbeitsunfähig.
Sofern nichts anderes mit Ihnen vereinbart ist, muss am dritten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.