EqualPayDay: KAB warnt vor Rückschritt bei Gleichstellung von Frauen durch AfD
Rechtsradikale Parteien wollen Frauen wieder an Haus und Herd binden
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist noch nicht realisiert. Aus Anlass des diesjährigen Equal-Pay-Day am 6. März warnt die KAB vor einem Rechtsruck, der die Gleichstellung von Mann und Frau infrage stellt. So zementiere die Frauenpolitik der AfD einseitig die Rolle der Frau in der Funktion als Mutter und Hausfrau und lehnt somit die gleiche Verteilung der Haus- und Erziehungsarbeit zwischen den Partner ab, so die KAB.
Kritik übt die KAB an der AfD-Politikerin Eva-Maria Schneider-Gärtner. Sie fordert, dass der ‚Equal Pay Day‘ die „herausragende gesellschaftliche Bedeutung als fürsorgliche Mutter Rechnung zu tragen“ habe. „Hier wird das berechtigte Anliegen von Millionen benachteiligter Frauen auf gesellschaftliche Teilhabe und auf gerechte Bezahlung in Abrede gestellt.“, so Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann.
Rechtsruck macht Frauen zu Verliererinnen
Ein höherer Mindestlohn und eine umfassende Tarifpolitik sind wichtige Instrumente für die Gleichstellung von Mann und Frau, so die KAB. Doch dies werde von der AfD bekämpft. So lehnte die AfD-Bundestagsfraktion die Erhöhung des Mindestlohns mit der Begründung ab, dass eine „politische Anhebung des Mindestlohns den Markt außer Kraft setze“. Die KAB Deutschlands setzt sich dagegen für die Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro ein, um existenzsichernde Löhne im vorwiegend von Frauen besetzten Niedriglohnbereich zu erreichen. Zudem stellt sich die AfD gegen eine stärkere Tarifbindung. So will die Partei in Baden-Württemberg das Landestariftreuegesetz abschaffen.
Nicht zuletzt führe das einseitige Familienbild der AfD, das den „Erhalt des eigenen Staatsvolks“ zum Ziel hat, zur Benachteiligung alleinerziehender Mütter und Väter. So sollen Organisationen, die Alleinerziehende helfen, laut AfD-Programm keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten. Frauen sind bei einem politischen Rechtsruck, die Verliererinnen, so die KAB.