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Am 3. März – Vor gut hundert Jahren wurde in Deutschland der Sonntagsschutz trotz wirtschaftlich und gesellschaftlich angespannter Situation in der Weimarer Verfassung festgeschrieben und nach dem 2. Weltkrieg von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes erneut bestätigt. Der arbeitsfreie Sonntag ist jedoch kein Relikt der Vergangenheit, sondern die angemessene Form, sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen.

Die KAB setzt sich dafür ein, dass Gesellschaft und Staat darauf zu achten haben, dass gemeinsame, arbeitsfreie und soziale Zeit für möglichst alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist. Wir fordern, dass Politik und Wirtschaft dem Sonntagsschutz als Verfassungsrang stärker Geltung verschaffen. Außerdem erteilen wir den Bestrebungen von Wirtschaft und Handel eine Absage, den Sonntagsschutz aus wirtschaftlichen Gründen weiter auszuhebeln.

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