Gesprächsführung und Konfliktbearbeitung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Ich weiß nicht, was ich gesagt habe, bevor ich die Antwort meines Gegenüber gehört habe.“ (Paul Watzlawik)
Als Betriebs-, Personalräte oder Mitarbeitervertreter führen wir täglich Gespräche - mit Kolleginnen und Kollegen; mit Personalern, Geschäftsführung, Direktion.
Doch: Worauf kommt es bei der Gesprächsführung an? Und: wie kann ich zum Gelingen eines Gespräches beitragen?
Was bedeutet die „vorbereitende Kommunikation“ für den weiteren Gesprächsverlauf? Wie kann ich dabei auf mich selbst achten? Welche Grundsätze gibt es in der Gesprächsführung?
Wie begegne ich unterschiedlichen Klienten- Typen? Wie komme ich auf synergetische Weise mit anderen Menschen in Kontakt? Wie kann ich den Klienten durch seine Sprache zu einem neuen Verständnis seiner Situation führen? Wie kann ich helfen, einen möglichen ersten Schritt zu einer gelingenden (Weiter-)Entwicklung zu finden?
Freistellung/Schulungsanspruch:
Dies ist eine Schulungsmaßnahme i.S.d. §37,6 BetrVG, Art. 46,5 BayPVG, §16 MAVO. Dementsprechend ist ein Beschluss des Betriebsrates, Personalrates, der Mitarbeitervertretung zu fassen und dem Arbeitgeber bzw. Dienstgeber mitzuteilen.
Anmeldung bis 29.04.2024 per Fax 0931/386-65 320, E-Mail
Näheres erfahren Sie hier im Download: