Arbeitszeit - Gesetze - Tarifverträge - Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung - Dienstplan
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Dienstplangestaltung oder: Was ist schon „total normal“? 24 Stunden jeden Tag an 365 Tagen im Jahr behandelt oder betreut zu werden – was für die einen lebensrettend sein kann, bedeutet für die anderen Arbeitszeiten rund um die Uhr. Schichtarbeit ist für Kolleginnen und Kollegen in der Pflege total normal. Wie wirken sich wechselnde Schichten oder gar Nachtarbeit auf den Menschen und sein Leben aus?
Was können wir tun, um den Schichtarbeitenden gerecht zu werden? Was erwarten die Mitarbeitenden und wozu führt das?
Wie können wir die Belastungen für die Schichtarbeitenden so niedrig wie möglich halten? Können Kolleg:innen in ihrer Freizeit angerufen und zu ihrer Arbeitsstelle gerufen werden, obwohl sie gemäß dem Dienstplan frei haben?
Können sie gar zur Arbeitsaufnahme gezwungen werden? Was tun bei Überlastung? Wer haftet, wenn unter solchen Bedingungen etwas schief geht? Was sollten Kolleg:innen in einer Überlastsituation tun? Wie können sich Kolleg:innen absichern?
Wo liegen hierbei unsere Möglichkeiten und Handlungsfelder als Personal-, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen?
Dies ist eine Schulungsmaßnahme i.S.d. § 37Abs.6 BetrVG, Art. 46 Abs.5 BayPVG, § 16 MAVO. Dementsprechend ist ein Beschluss des Betriebsrates, Personalrates, der Mitarbeitervertretung zu fassen und dem Arbeitgeber bzw. Dienstgeber mitzuteilen.
Anmeldung bis 09.06.2025 per Fax 0931/386-65 320, E-Mail
Näheres erfahren Sie hier im Download: