KAB diskutiert Familiengehalt
Seit 2013 setzt sich der Diözesanverband der KAB intensiv mit der Vereinbarkeit von Erwerbs-, Familien- und Gemeinwohlarbeit auseinander. „Für den Zusammenhalt einer Gesellschaft alle Formen der Arbeit gleichermaßen notwendig. Um echte Wahlmöglichkeiten zu haben, muss über eine stärkere finanzielle Anerkennung der Familienarbeit nachgedacht werden", so die stellvertretende KAB-Vorsitzende Theresia Erdmann aus Aschaffenburg.
Der Höchstsatz des Familiengehaltes von 1800 Euro würde gezahlt werden, wenn Kinder unter 3 Jahre in einer Familie leben. Bei Kindern ab 3 bis zum 14. Lebensjahr reduziere sich das Familiengehalt auf die Hälfte. "Das Modell Familiengehalt wäre eine Art Grundeinkommen und hätte den großen Vorteil, dass es in Deutschland keine Kinderarmut mehr geben würde", so die Einschätzung von Hiltrud Altenhöfer, KAB-Diözesanvorsitzende aus Hausen. Auf die Absicherung von pflegenden Angehörigen ist das Modell gut übertragbar.
Die KAB will das Modell eines Familiengehaltes in den nächsten Monaten weiter entwickeln und mit Experten außerhalb des Verbands diskutieren. Der erste wird der Bundestagsabgeordneten Paul Lehrieder sein. Er ist Vorsitzender des Ausschusses Familie, Senioren und Jugend des Deutschen Bundestages.
Außerdem beschäftigte sich die KAB-Diözesanleitung mit dem Thema Soziale Selbstverwaltung. Bei den letzten Sozialwahlen sind auch einige KAB-Mitglieder in die Selbstverwaltungsgremien der Krankenkassen, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften gewählt worden. Um die Kontaktaufnahme zu erleichtern, sollen die gewählten KAB-Mitglieder auf der KAB-Homepage als Ansprechpartner veröffentlicht werden. Es gibt viele Fälle, bei denen um Leistungen der Sozialversicherungen gestritten wird, Versicherte sich zu unrecht zur Kasse gebeten fühlen oder Leistungen vorenthalten wurden. Über den Weg der sozialen Selbstverwaltung, so KAB Diözesansekretär Christopher Issling, konnten schon Änderungen der Leistungskataloge erreicht und strittige Fälle zugunsten der Versicherten entschieden werden.
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