Nicht zukunftstauglich
Würzburg (POW) Als nicht zukunftstauglich haben die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) und der Familienbund der Katholiken (FDK) im Bistum Würzburg die Koalitionsbeschlüsse zur Reform der Pflegefinanzierung kritisiert. „Eine Beitragsanhebung um 0,1 Prozentpunkte reicht nicht aus, um das Pflegesystem zukunftsfest zu machen. Die Einbeziehung aller Einkünfte in die Beitragspflicht sowie die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf dieselbe Höhe wie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind notwendig“, sagte die stellvertretende KAB-Diözesanvorsitzende Theresia Erdmann in einer Pressemitteilung des Familienbunds.
Weiterhin bleibe der generative Beitrag von Familien absolut unzureichend berücksichtigt. „Die Erziehung von Kindern als künftigen Beitragszahlern ist für den Bestand des Systems unerlässlich. Beiträge von Eltern müssen gestaffelt nach der Anzahl ihrer Kinder deutlich abgesenkt werden. Die Umsetzung entsprechender Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist längst überfällig“, ergänzte der FDK-Diözesanvorsitzende Michael Kroschewski. Eine private kapitalgedeckte Versicherung für den Pflegefall lehnen KAB und FDK ab, weil diese sozial blind sei und die unteren und mittleren Einkommen überproportional belaste.
Unter den gegebenen politischen Umständen sei das Betreuungsgeld ein wichtiges Symbol, betonten die beiden Vorsitzenden. Durch das Betreuungsgeld würden die Leistungen elterlicher Bildung und Erziehung auch monetär gewürdigt. Zwar sei der monatliche Betrag von 100 Euro zu gering, die Entscheidung beinhalte aber ein wichtiges Signal: Der Skandal, dass die gesamtgesellschaftlich so notwendige elterliche Erziehung sich im Bruttosozialprodukt nicht widerspiegele, sei damit ein klein wenig korrigiert. Kroschewski dankte all den politisch Verantwortlichen, die sich durch ihren beharrlichen Einsatz für das Betreuungsgeld klar und unmissverständlich hinter die Leistung gestellt hatten, die Eltern Tag für Tag unentgeltlich erbringen.
Dennoch bleibt Kritik: Beide Verbände fordern einen möglichst weitgehenden Wechsel von der „Objektförderung“ zur „Subjektförderung“. „Nicht nur aus Gründen der viel beschworenen Wahlfreiheit der Eltern wäre es richtig, das Betreuungsgeld zu einer Leistung für das zweite und dritte Lebensjahr für alle Eltern auszuweiten. Elterliche Aufmerksamkeit und Sorge sind unteilbar und verdienen unabhängig von der konkreten Ausgestaltung gleichermaßen Anerkennung und Förderung“, sagte Kroschewski.
Im Vergleich zu der Forderung der Verbände nach einer Anschlussleistung an das Elterngeld in Höhe von 300 Euro für alle Eltern könne das Betreuungsgeld höchstens als erster Schritt verstanden werden, heißt es in der Stellungnahme weiter. Diese Anschlussleistung solle den finanziellen Druck mindern, der durch den Verdienstausfall infolge der häuslichen Betreuung eines Kindes entsteht, oder helfen, Mehrbelastungen durch die Inanspruchnahme von Angeboten der Kinderbetreuung zu reduzieren. Die dreijährige Elternzeit, die eine freie Wahl der Betreuungsform in der für Kinder besonders sensiblen ersten Lebensphase ermöglichen soll, könne diese Funktion nur erfüllen, wenn sie während des gesamten Zeitraums finanziell flankiert werde.
(4611/1179; E-Mail voraus)
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