Familie ist Rückrat der Pflege
Die jüngsten Pläne von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, wegen besserer Anrechnung der Pflege in der Rentenversicherung oder die Möglichkeit gemeinsamer Kuren für Pflegende und Pflegebedürftige, begrüßt der FDK grundsätzlich, allerdings fehlen auch entscheidende Elemente.
„Pflegende Angehörige brauchen einen verbindlichen gesetzlichen Anspruch für eine Familienpflegezeit. Es darf nicht vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängen, ob Familien ausreichend Zeit haben für die Pflege ihrer Angehörigen“, erklärt Kroschewski. Es sei unverständlich, dass Rösler die Leistungen der Familien in der Pflege als unverzichtbar herausstelle, die Bundesregierung aber den pflegenden Angehörigen die gesetzliche Verlässlichkeit der Familienpflegezeit verweigere. „Gerade Menschen mit geringem Einkommen sind bei der häuslichen Pflege von Angehörigen am stärksten belastet“, ergänzt Theresia Erdmann, die stellvertretende Diözesanvorsitzende der KAB Würzburg. „Sie leisten die Pflege vielfach ohne Unterstützung von außen. Zudem fehlt ihnen häufig das Geld für Entlastung und Erholung. Dies führt in einen Zustand der permanenten Überanstrengung nicht selten sogar zu einer Überforderung.“
Der FDK forderte erneut, die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen nicht den Anforderungen der Arbeitswelt unterzuordnen. Die Finanzierung der Pflege sei auf eine nachhaltige und solidarische Basis zu stellen und dabei auch die Zahl der Kinder stärker als bisher in den Beiträgen zu berücksichtigen.
Nach Ansicht des Familienbundes müssen die „Entscheider“ in Politik und Wirtschaft berücksichtigen, dass der Zeit-, Geld- und Kraftaufwand bei pflegenden Angehörigen angesichts des demographischen Wandels immer stärker werde, und es aufgrund der Verschiebung der Kinderzeit nicht selten vorkomme, dass die „Mittelgeneration“ gleichzeitig mit Kindererziehung und Pflege betraut ist. Hier seien vielfältige stabilisierende Maßnahmen von Nöten, damit nicht die Belastungssituation in einem „Infarkt der Seele“ münde, sagt Kroschewski.
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