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"Kommunikation und Kultur statt Kommerz und Konsum!"

Internationaler Tag für den freien Sonntag am 3. März 2015 – Trotz einschlägiger Urteile oberster Bundesgerichte  - darunter auch die aktuellste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur hessischen Bedarfsgewerbeverordnung - dem Schutz des Sonntags hohe Priorität einzuräumen, wollen Politik und Wirtschaft den arbeitsfreien Sonntag weiter aushöhlen.

Sonn- und Feiertage entwickeln sich immer mehr zu normalen Arbeitstagen, Einkaufen rund um die  Uhr wird zur Regel – mit negativen Auswirkungen auf das Privat-, Familienleben und das Gemeinwesen. Und das, obwohl die staatliche Schutzgarantie für Sonn- und Feiertage  sogar Verfassungsrang genießt (Art. 140 GG). Schon jetzt arbeiten rund elf Millionen Erwerbstätige in Deutschland auch an Sonn- und Feiertagen  -  Tendenz steigend.

Der Sonntagsschutz fällt  zu einem wichtigen Teil in die Zuständigkeit der Bundesländer, die allerdings untereinander in zunehmendem Standortwettbewerb stehen. Die Länderkonferenz höhlt aufgrund wirtschaftspolitischen Kalküls den Sonntagsschutz sukzessive aus. Der Bund muss die nach §10 Abs.1 Arbeitszeitgesetz zugelassene Sonn- und Feiertagsbeschäftigung auf das für die Daseinsvorsorge tatsächlich notwendige Maß beschränken und die Bedarfsgewerbeverordnungen der Länder durch eine Bundesbedarfsgewerbeverordnung ersetzen. Die Bemühungen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), bundesweit gültige Kriterien einzuführen, sind gescheitert. Ebenso hat sich eine Aufsicht auf der Ebene der Gemeinden beim Ladenschluss als wirkungslos erwiesen. 

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) ist der Teil der Sonntagsallianz in Bayern und setzt sich seit Jahren für den Schutz des arbeitsfreien Sonntags ein. 

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