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Zu Gunsten des Menschen

„1. Internationaler Tag des freien Sonntags“ am 3. März 2010 – eine erneuerte „Sonntagskultur“ gegen jeden „Kommerzialismus“

Anlässlich des „Internationalen Tages des freien Sonntags“, der künftig am 3. März jeden Jahres etabliert werden soll, fordern VertreterInnen der „Sonntagsallianzen“ in Deutschland und anderen europäischen Ländern einen besseren Schutz des arbeitsfreien siebten Tages. Mit dem historischen Bezug auf den ersten staatlichen Sonntagsschutz unter Kaiser Konstantin im 321 n. Chr. werden 2010 vielerorts öffentliche Aktionen, thematische Gottesdienste etc. für den freien Sonntag stattfinden.

Seit mehr als 4000 Jahren prägt die Sieben-Tage-Woche in vielen Völkern den Lebensrhythmus zwischen Arbeit und Ruhe, denn letztlich ist der Mensch schutzwürdig, nicht das Kapital und nicht der Umsatz gieriger Unternehmen. Der freie Tag gilt als sinnstiftende Errungenschaft und der Sonntag als „lebendiges Kulturgut“ des christlichen Abendlandes.

Der Gesetzgeber hat zwar diesem Umstand z.T. Rechnung getragen: Art. 140 Grundgesetz schützt die Sonntage/die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und „seelischen Erhebung“, doch wurden mit der zunehmenden schleichenden Aushöhlung der Feiertagsruhe wirtschaftliche Interessen und ökonomische Betrachtungsweisen absolut gesetzt. Mit der Novellierung des Arbeitsrechts 1994 werden Möglichkeiten zur Sonntagsarbeit im Bereich des produzierenden Gewerbes, des Handels, der Banken, der Versicherungen und sonstiger Dienstleistungen erheblich erweitert. Die Neuregelung des Ladenschlussgesetzes hat das Arbeitszeitgesetz so geändert, dass Sonntagsarbeit sich verstärkt breit gemacht hat. Mit der Liberalisierung des Ladenschlusses haben verkaufsoffene Sonntage inflationsartig zu genommen; im Zuge der Föderalismusreform wurde die Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer übertragen, die mit Ausnahme von Bayern eigenständige Regelungen erlassen haben. Weitere Ausdehnungen der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen erfolgten, die als Ausnahmeregelungen für einen eingegrenzten Bereich bagatellisiert wurden. Damit wurde das verfassungsrechtlich gewährleistete Regel-Ausnahme-Verhältnis von Ruhe und Arbeit durch ökonomische Gründe verstärkt desavouiert.

Nun müssen gesellschaftliche Kräfte im Land gebündelt werden, um den Liberalisierungstendenzen des Sonn- und Feiertagsschutzes ein Ende zu setzen.

Der Sonntag als Tag der körperlichen wie seelischen Erholung ist ein zentrales Moment in unserer gesellschaftlichen Zeitorganisation, ein Bestandteil unserer kulturellen Identität und drückt ein natürliches Bedürfnis für die persönliche wie gemeinschaftliche Lebensgestaltung aus (religiös, familiär, sportlich u.v.a.); er schafft einen verbindlichen Ordnungsrahmen für einen kollektiven Zeitrhythmus in allen Lebensbereichen u.a. mit hohem kirchlichen Anspruch (zudem in Familie, Vereinen, auch am Arbeitsplatz u.a.). Überdies ist der Sonntag nach europäischem Recht der wöchentliche Ruhetag für Kinder und Heranwachsende (Artikel 10 der Richtlinie 94/33/EG, Amtsblatt L 216, S.12 ; vgl. GG Art. 6.1. „Schutz der Familie“).

Er verkörpert eine stabilisierende Position für die innere wie äußere Freiheit des Menschen vor einer rein ökonomisch orientierten Lebensweise, z.B. Befreiung von Sachzwängen und Fremdbestimmungen. Er dient als hohes menschliches Kulturgut daher zur „seelischen Erhebung“, zum Schutz des „Humanums“ (der „Menschlichkeit“) und dient unersetzbar der Gesundheit unseres Volkes. Eine am 13.6.2008 veröffentlichte Studie der Generaldirektion SANCO (GD Gesundheit und Verbraucherschutz) stellt fest, dass der freie Sonntag im engen Zusammenhang mit der Gesundheit der Arbeitnehmer steht, ebenso die Erhebung von EUROFOUND (Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.

Ständiges Unterlaufen der Sonntagsruhe/Ladenöffnungszeiten stört die „humane Qualität“ unserer Gesellschaft, macht sie krank und führt zur Auflösung von gewachsenen Gemeinschaften und Strukturen. Sonntägliche Arbeitsleistungen sind nur dort vertretbar, wo es um Leben, Gesundheit der Bevölkerung oder um die notwendige Befriedigung dringender gesellschaftlicher Bedürfnisse geht.

Flexible Arbeitszeiten haben das Alltagsleben der Beschäftigten und deren Familien nachhaltig verändert, weil sich immer mehr Menschen den strikten Wünschen verantwortungsloser, profithungriger Arbeitgeber, der Auftragslage und des Umsatzes anpassen müssen. Auf der Grundlage des Urteils des BVG zum „Sonntagsschutz“ vom 1.12.2009 ergibt sich, dass gesetzliche Schutzkonzepte für die Gewährleistung der Sonntags- und Feiertagsruhe erkennbar diese Tage als Tage der Arbeitsruhe zur Regel erheben müssen, dass anstehende Ladenöffnungszeiten in ihrem Umfang neu bedacht werden müssen und dass bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse der Betriebe/Firmen und ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer nicht genügen, um Ausnahmen zu rechtfertigen.

Am 3. März fordern bundesweit die Trägerorganisationen der „Sonntags-Allianzen“ aus Gewerkschaften, Sozialverbände und kirchlichen Arbeit-nehmerorganisationen:

  • eine/n konsequentere/n Schutz/Einhaltung der arbeitsfreien Sonn- und Feiertage und Ladenöffnungszeiten,
  • effektivere Kontrollen und bundeseinheitliche Regelungen und
  • eine erneuerte Sonn- und Feiertagskultur, die bewusst die Wertordnung einer gesunden Gesellschaft (in Sozialverträglichkeit, Menschenwürde, Solidarität, Subsidiarität, Gemeinwohl) widerspiegelt.
  • Konsum, Umsatz und Kommerz sind nicht die primären Kulturgüter, schon gar nicht die zentralen Werte unserer Gesellschaft.

DDr. habil. J. Georg Schütz
für die „Sonntagsallianz Aschaffenburg“,
stellvertr. Diözesanvorsitzender der KAB
Amselweg 20 63741 Aschaffenburg
Tel. 06021-920 49 39

 

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