Verfassungsurteil zu Hartz-IV-Regelsätzen bei Kindern
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Berechnungsweise der Hartz IV-Regelsätze insbesondere bei Kindern gegen das Grundgesetz verstößt und bis zum Jahresende neu geregelt und berechnet werden muss.
Die Verfassungsrichter machen deutlich, dass die einfache prozentuale Ableitung des täglichen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen aus einem Erwachsenen-Regelsatz nicht nur an der Lebenswirklichkeit vorbei geht, sondern auch die speziellen Bedürfnisse der Heranwachsenden in keinster Weise berücksichtigt. Kinder werden wie kleine Erwachsene behandelt und erhalten einen Hartz IV Satz, der als Prozentwert vom vollen Regelsatz abgeleitet ist. Dies führt zu der grotesken Situation, dass einem Kleinkind rein rechnerisch 11,90 Euro im Monat für Tabakwaren und alkoholische Getränke zur Verfügung stehen, nicht aber die Ausgaben für Windeln.
Die Katholische Arbeitnehmer Bewegung kritisiert seit langem, dass die willkürliche Ableitung der Kinderregelsätze vom Regelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen viele soziale und kulturelle Aspekte der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht berücksichtigt und somit der wachsenden Kinderarmut in Deutschland nicht genügend entgegentritt. Der Verband ist der Auffassung, dass die Berechnung zur Ernährung der Kinder für drei Mahlzeiten pro Tag mit EURO 3,94 nur unzureichend berücksichtigt wurde und bezeichnet es insbesondere als Skandal, dass Bildungsausgaben erst gar nicht in der Festlegung der Regelsätze vorkommen. In dieser Auffassung hat ihnen das oberste deutsche Gericht ausdrücklich recht gegeben.
Um Chancengleichheit für einkommensschwache Familien zu garantieren, muss für eine möglichst günstige, am besten kostenfreie Nutzung von Angeboten im Bereich Bildung, Kultur und Sport auf lokaler Ebene Sorge getragen werden. Angesichts „leerer Kassen“ in Kommunen und Landkreisen ist jedoch zu befürchten, dass aufgrund der Finanzkrise der Städte und Gemeinden nicht nur höhere Nutzungsgebühren anfallen, sondern Schwimmbäder, Bibliotheken und Sportstätten für immer geschlossen werden. Die neue Bundesregierung muss sich ebenso wie ihre Vorgänger vorwerfen lassen, trotz einer verbalen Offensive in Sachen Familien- und Bildungspolitik zu wenig gegen die Ausgrenzung von Hartz-IV-Kindern gegenüber ihren Altersgenossen unternommen zu haben.
Die KAB fordert die Politik auf, die vom Bundesverfassungsgericht verfügten Veränderungen bei der Organisation von HARTZ IV und bei der Berechnung der Regelsätze zu einer gründlichen Überprüfung des Hartz IV – Regelwerkes und seiner Wirkungen zu nutzen. Dabei geht es aus Sicht des Verbandes um realitätsgerechte Regelsätze und „menschenwürdige“ Arbeitsplätze von denen die Arbeitnehmer(innen) und ihre Familien leben können.
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