Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte bei der Eingruppierung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Eingruppierung im Rahmen der Einstellung nach dem TVöD-VKA/TVL ist eine wichtige Aufgabe des Personalrats bzw. des Betriebsrats und führt oft zu vielen Fragen bei den Beschäftigten.
Mit unserem Seminarangebot möchten wir Euch das dafür nötige Grundwissen an die Hand geben. Als ausgewiesenen Experten konnten wir Rudi Aufhauser (Rechtsanwalt) aus Würzburg gewinnen. Vielen wird er als Mitherausgeber des Kommentars zum BayPVG bekannt sein.
Dies ist eine Schulungsmaßnahme i.S.d. Art. 46. Abs.5 BayPVG bzw. des § 37 Abs.6 BetrVG. Dementsprechend ist ein Beschluss des Personalbzw. Betriebsrats zu fassen und dem Dienststellenleiter, bzw. dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Anmeldung bis 29.05.2023 per Fax 0931/386-65 320, E-Mail
Näheres erfahren Sie hier im Download: